Die staatliche Förderung für genossenschaftliches Wohnen kommt am 20. Februar 2024 zurück!

Das Programm für genossenschaftliches Wohnen (KfW 134) erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit. Nach 6 Millionen Euro in 2022 und 9 Millionen Euro in 2023 wird das Programm in 2024 mit 15 Millionen Euro fortgesetzt. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, Ihren Genossenschaftsanteil zinsgünstig und mit Tilgungszuschuss zu finanzieren. Sichern Sie Sich gerne einen Gesprächstermin mit unseren Spezialisten aus Vertrieb und Finanzierung. 

MFG-5 Gelände Holtenau Ost bei Kiel

BUNDESFÖRDERUNG FÜR GENOSSENSCHAFTLICHES WOHNEN

Die Bundesregierung investiert in bezahlbares und lebenswertes Wohnen sowie zukunftsgerechtes Bauen. Bundesbauministerin Klara Geywitz lobt den Haushalt 2024 ihres Ministeriums und betont dabei die Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens. Mit dem KfW- Baustein 134 sichern Sie Sich die Möglichkeit auf eine attraktive Finanzierung beim Erwerb Ihres Genossenschaftsanteils. Dabei werden Sie durch günstige Zinsen unterstützt. Tilgungszuschüsse erlassen Ihnen einen erheblichen Teil Ihrer Darlehensschuld. Auch die Wohnungsgenossenschaften kommen in den Genuss von staatlichen Förderprogrammen und leisten so einen wichtigen Beitrag für langfristige stabile und bezahlbare Mieten.

Mehr Informationen zum KfW 134 (Förderprogramm genossenschaftliches Wohnen) finden Sie hier.

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