FINANZ­IERUNG-
ihre Möglich­keiten

Starten Sie in eine neue Zukunft.

Private Wohngenossenschaften erschaffen Wohnquartiere für Menschen jedes Alters. Ein Teil der Wohnungen wird im Bereich der sozialen Wohnraumförderung erstellt und steht somit Bewohnern mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. Durch soziale Förderung sind Miete und Einlage geringer und lassen sich auch mit einem niedrigen Einkommen bezahlen. 

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie die verschiedensten Förderwege nutzen können.

WBS –

der Wohnberechtigungsschein

Das Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Darunter fallen Haushalte mit Kindern, ältere Menschen, Paare oder Menschen mit Behinderung, denn genossenschaftliches Wohnen ist ein Gewinn für die Gemeinschaft.

Es werden Wohnungen verschiedener Größen und Zimmeranzahl angeboten. Die Bedingungen und Werte sind immer länderspezifisch. 

Vielleicht kommt ein WBS auch für Sie infrage

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen – auch für Berufstätige, Familien, Alleinerziehende sowie Rentner*innen. Es lohnt sich, die eigene Berechtigung prüfen zu lassen. 

Ein Beispiel aus Schleswig-Holstein: In der „Fleur de Selent eG“ beträgt das monatliche Nutzungsentgelt für eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 75,02 m² insgesamt 855,23 Euro warm. Darin enthalten sind 611,41 Euro Nutzungsentgelt und 243,82 Euro Nebenkosten. Die Genossenschaftseinlage beträgt 80.500 Euro. Für deren Finanzierung kann das KfW-Förderprogramm 134 infrage kommen. 

Die Wohnung ist für WBS +20 vorgesehen: Das gesetzlich berechnete Haushaltseinkommen darf bis zu 20 Prozent über der Basis-Einkommensgrenze liegen. Je nach Förderbindung stehen auch Wohnungen mit anderen Einkommensgrenzen zur Verfügung. Maßgeblich ist das nach gesetzlichen Vorgaben berechnete Haushaltseinkommen, bei dem Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Ob Sie berechtigt sind, prüft die zuständige Behörde.

Sie möchten Ihre Möglichkeiten kennenlernen? TING Projekte berät Sie gern zu den Wohnungen und zur Finanzierung. Ihren WBS beantragen Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Mehr Informationen zum KfW 134 (Förderprogramm genossenschaftliches Wohnen) finden Sie hier.

Solidaritätsanteile

 

Geschäftsanteile können auf verschiedenen Wegen eingebracht werden. Ein Mitglied kann die Anteile aus eigenen Mitteln oder mit Unterstützung durch nahestehende Personen aufbringen.

Zudem sind die Anteile vererbbar.

Lassen Sie uns über ihre möglichkeiten sprechen

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