FINANZ­IERUNG-
ihre Möglich­keiten

Starten Sie in eine neue Zukunft.

Private Wohngenossenschaften erschaffen Wohnquartiere für Menschen jedes Alters. Ein Teil der Wohnungen wird im Bereich der sozialen Wohnraumförderung erstellt und steht somit Bewohnern mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. Durch soziale Förderung sind Miete und Einlage geringer und lassen sich auch mit einem niedrigen Einkommen bezahlen. 

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie die verschiedensten Förderwege nutzen können.

WBS –

der Wohnberechtigungsschein

Das Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Darunter fallen Haushalte mit Kindern, ältere Menschen, junge Paare oder Menschen mit Behinderung, denn genossenschaftliches Wohnen ist ein Gewinn für die Gemeinschaft.

Es werden Wohnungen verschiedener Größen und Zimmeranzahl angeboten. Die Bedingungen und Werte sind immer länderspezifisch. 

Unser Beispiel betrifft eine Wohnung aus Schleswig-Holstein: Eine Drei-Zimmer-Wohnung der sozialen Wohnraumförderung mit 74 m2, in der beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern oder ein Ehepaar mit einem Kind wohnen könnte, deren Jahreseinkommen 28.100 Euro (Freibeträge nach § 6 SHWoFG-DVO, Stand 04/2020) nicht übersteigt. Bei dieser Wohnung liegt das Nutzungsentgelt warm bei nur 649 Euro, die genossenschaftliche Einlage von 52.000 Euro kann über die KfW-Bank finanziert werden. Ein Wohnberechtigungsschein steht vielen Menschen zu, die Geringverdiener sind oder auch nur eine geringe Rente erwirtschaftet haben. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an TING Projekte direkt oder an Ihr zuständiges Amt wenden. Oft wird die Möglichkeit dafür unterschätzt und nicht genutzt.

Mehr Informationen zum KfW 134 (Förderprogramm genossenschaftliches Wohnen) finden Sie hier.

Solidaritätsanteile

 

Geschäftsanteile können auf verschiedenen Wegen eingebracht werden. Ein Mitglied kann die Anteile aus eigenen Mitteln oder mit Unterstützung durch nahestehende Personen aufbringen.

Zudem sind die Anteile vererbbar.

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