Berechtigt oder nicht berechtigt?
Über die Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohnberechtigungsscheine
Wohnberechtigungsscheine (WBS) sind in Schleswig-Holstein ein wichtiger Faktor für die Vergabe von gefördertem Wohnraum. Der Zweck dieser Scheine ist es, Menschen mit geringerem Einkommen oder Renten eine bezahlbare Wohnmöglichkeit zu ermöglichen. Wer berechtigt ist, einen WBS zu erhalten, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich Einkommen, Familiengröße und Wohnort. Sie sind zudem ein wichtiger Faktor für die soziale Gerechtigkeit in der Region.

Personen, die berechtigt seien können, sind zum Beispiel Alleinerziehende oder auch Rentner:innen mit geringer Rente. Auch das Vermögen, ein Behinderungsgrad und ob zum Beispiel eine pflegebedürftige Person im Haushalt lebt, hat Einfluss auf die Entscheidung des Amts. Wer letztendlich einen Wohnberechtigungsschein bekommt, entscheidet das zuständige Amt. Es kann also durchaus sein, dass eine Person an ihrem bisherigen Wohnort nicht berechtigt ist, an dem neuen Wohnort aber sehr wohl.
Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins haben dann das Recht, geförderte Wohnungen zu mieten. Die Mieten für diese Wohnungen sind deutlich niedriger als bei regulären Mietswohnungen und ermöglichen es den Berechtigten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Stufen der Förderung in Schleswig-Holstein. Je nach Förderweg, steigen die Obergrenzen bei Gehalt, Rente etc. aber auch die möglichen Mieten.
Neben der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen, bieten Wohnberechtigungsscheine (WBS) auch Vorteile für die Finanzierung von Neubauprojekten.
Einer der Vorteile für Bauherren besteht darin, dass Neubauprojekte, die Wohnungen für WBS-Empfänger vorsehen, öffentliche Fördermittel und günstige Kreditkonditionen erhalten. Dies kann die Kosten für die Finanzierung des Projekts reduzieren und es ermöglichen, Wohnungen zu günstigeren Preisen zu bauen. Hiervon profitieren auch die frei finanzierten Wohnungen in einem Projekt.
Schließlich hat der Bau von geförderten Wohnungen auch einen sozialen Nutzen für die Region. Durch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen wird eine soziale Durchmischung in dem Quartier und dem Gebäude gefördert, was zu einer lebendigeren und vielfältigeren Gemeinschaft beiträgt.
Zusammenfassend bieten Wohnberechtigungsscheine in Schleswig-Holstein viele Vorteile für die Finanzierung von Neubauprojekten, einschließlich öffentlicher Fördermittel und Zuschüssen, höherer Nachfrage und sozialem Nutzen für die Region.
Wir von TING Projekte setzen auf Gleichstellung und Gleichbehandlung. Anders als vielleicht auf dem Wohnungsmarkt üblich, wird bei uns kein Unterschied in der Ausstattung und Ausführung von geförderten und frei finanzierten Wohnungen gemacht. Auch macht es keinen Unterschied, wie viele Anteile an der Genossenschaft die einzelnen Mitglieder haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Erst kürzlich wurden auch die Einkommensgrenzen erhöht, sodass noch mehr Personen berechtigt sind einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
Mit dem Wohnberechtigungsschein-Rechner können Sie vorab grob prüfen, ob Sie berechtigt sind, einen WBS zu erhalten. (Wir sind nicht Inhaber der Seite, sondern verlinken sie lediglich, somit sind wir für die Inhalte und Berechnungen nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie zudem, dass dieses Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und kein Beratungsgespräch durch die Stadtverwaltung ersetzt.)
Den WBS-Schein selbst können Sie beispielsweise online unter folgendem Link https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_AntWBS?gebiets_id=9006403 beantragen. Sollten Sie sich für eine unserer Wohngenossenschaften interessieren und Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Johannes Heiskanen
Begleitung der genossenschaftlichen Entwicklung
heiskanen@ting-projekte.de
04307 – 900 253
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